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Saarland Verwaltungsgericht: Erste AfD-Liste hätte für Wahl zugelassen werden müssen

Stand: 02.06.2025 16:36 Uhr

Zur Entscheidung über die Wahl zur Saarbrücker Regionalversammlung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes nun mehr Details bekannt gegeben. Die zweite AfD-Kandidatenliste hätte demnach abgelehnt, die erste zugelassen werden müssen.

Denise Friemann / Onlinefassung: Axel Wagner

Bei der Kommunalwahl im letzten Jahr war die AfD von der Wahl der Regionalversammlung und des Saarbrücker Stadtrates ausgeschlossen worden, weil sie jeweils zwei Wahllisten eingereicht hat. Sie hatte im Nachhinein dagegen geklagt. Bei der Klage zur Wahl der Regionalversammlung hat das Verwaltungsgericht der AfD recht gegeben, bei der Klage zur Wahl des Saarbrücker Stadtrates jedoch nicht.

AfD: Zweite Liste nicht von der Partei

Im Fall der Regionalversammlung seien zwar von der AfD zwei Listen eingereicht worden, so das Verwaltungsgericht. Aber es hätte nur eine der beiden Listen zugelassen werden dürfen.

Nach Argumentation der AfD hätte die zweite Liste die nötigen Anforderungen nicht erfüllt, weil sie nicht von der Partei gekommen sei. Es hätten somit keine zwei Wahlvorschläge der AfD vorgelegen. Auslöser für die zwei eingereichten Listen waren parteiinterne Streitigkeiten. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der AfD.

Berufung möglich

Bei der Klage der AfD rund um die Wahl zu Stadtrat Saarbrücken entschied das Verwaltungsgericht anders. Die Wahl des Saarbrücker Stadtrats bleibt also gültig. Die Beteiligten haben jetzt einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wird es rechtskräftig, muss die Regionalversammlung neu gewählt werden.

Über dieses Thema berichtete die Region am Nachmittag auf SR 3 Saarlandwelle am 02.06.2025.

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