Der Doppelmord an einem Ehepaar im Dezember 1996 in deren Wohnung  in Völklingen beschäftigte die Ermittler

Saarland 14 Jahre Haft für Doppelmord in Völklingen in den 90er Jahren

Stand: 04.06.2025 11:11 Uhr

Das Saarbrücker Landgericht hat einen 70-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals drogenabhängige Mann 1996 ein befreundetes Ehepaar zu Hause erschlug und ausraubte.

mit Informationen von Thomas Gerber

Im Prozess um einen Doppelmord in Völklingen, der mittlerweile fast 30 Jahre zurückliegt, ist am Mittwoch vor dem Landgericht Saarbrücken das Urteil gesprochen worden.

Der Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sprach den heute 70-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in sieben weiteren Fällen schuldig.

Eheleute zuhause erschlagen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals drogenabhängige Mann 1996 ein befreundetes Ehepaar zu Hause erschlug und ausraubte. Danach soll er die Wohnräume an vier Stellen in Brand gesetzt haben, um seine Tat zu verdecken. Dabei habe er in Kauf genommen, dass sieben andere Menschen in dem Gebäude grausam sterben könnten.

Mord aus Habgier

Bei der Tat soll der jordanische Staatsangehörige aus Habgier gehandelt haben. Die Frau (51) war nach dem Überfall noch am Tatort ihren Verletzungen erlegen, der Ehemann (40) war einen Tag später im Krankenhaus gestorben.

Die Ermittler waren durch die regelmäßige Bearbeitung sogenannter "Cold Cases", also ungelöster alter Fälle, auf die Spur des Angeklagten gekommen. Nach neuen Auswertungen konnte DNA unter den Fingernägeln des Toten dem heute 70-Jährigen zugeordnet werden. Auch gab es Blutspuren in einer Geldbörse, die der Täter damals angezündet hatte, um Spuren zu verwischen.

Urteil: 14 Jahre Haft statt lebenslänglich

In ihren Plädoyers hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage jeweils eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt und eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Letztlich verhängte das Gericht nur eine zeitlich befristete Freiheitsstrafe. Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass der Angeklagte aufgrund seiner Drogensucht zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sein könnte. Deshalb sei die bei Mord zwingend zu verhängende lebenslänglich Freiheitsstrafe auf 14 Jahre gemindert worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger schließt eine Revision nicht aus. Er hatte auf Freispruch plädiert. 

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 04.06.2025 berichtet.

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