Eine Frau steckt einen Stecker in eine Steckdosenleiste

Saarland Stromanbieterwechsel in 24-Stunden: Neue EU-Regel in Kraft

Stand: 06.06.2025 08:01 Uhr

Ab sofort soll ein Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Mit der neuen Regelung setzt die Bundesnetzagentur die EU-Richtlinien um. Für Verbraucher soll damit der Anbieterwechsel schneller und leichter über die Bühne gehen – allerdings gibt es jetzt auch mehr zu beachten.

Sven Berzellis

Erst der Umzug, dann Kisten auspacken und erst danach einen neuen Stromanbieter suchen? Das ist ab Freitag nicht mehr möglich. Bisher konnten die Stromverträge noch bis zu 6 Wochen rückwirkend geändert werden. Der Anbieterwechsel dauerte laut Verbraucherzentrale bis zu acht Werktage und damit nicht schnell genug für die Europäische Union. Eine neue Regelung verkürzt den Wechsel jetzt auf 24 Stunden, werktags, von Montag bis Samstag.

Erst neuer Stromanbieter, dann der Umzug

Nicht nur für den Umzug gilt: Wer einen neuen Stromanbieter haben möchte, muss vorplanen. Denn trotz der 24-Stunden-Wechselregelung bleiben die Kündigungsfristen bestehen. Wer also umzieht und seinen alten Vertrag loswerden will, muss diesen in der Regel zum Monatsende mindestens vier Wochen davor kündigen.

Ein neuer Vertrag kann dann zum Stichtag abgeschlossen werden, der nahtlos an den alten Vertrag anknüpft. An den Rahmenbedingungen zur Kündigungsfrist ändert sich also größtenteils nichts. Neu ist nur, dass der technische Umstieg innerhalb eines Tages erfolgen soll.

MaLo-ID für die Umsetzung erforderlich

Damit der schnelle Anbieterwechsel auch möglich ist, benötigt es einen Stromzähler mit sogenannter Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). Ab sofort ist dieser auch beim Anbieterwechsel Pflicht. Mit Hilfe der MaLo-ID kann ein Anbieter den Stromkunden eindeutig zuordnen.

Dabei wird die Kommunikation zwischen Energielieferant, Messtellen und Netzbetreibern vereinfacht. Zu finden ist die MaLo-ID zum Beispiel auf der Stromrechnung.

Verbraucherschützer warnen vor Missbrauch

Mit der MaLo-ID kann der Vertrag auch automatisch gekündigt und gewechselt werden. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes warnt deshalb eingehend davor, die MaLo-ID oder Dokumente mit der Nummer (bzw. die Stromrechnung) Unberechtigten zu zeigen.

Laut Verbraucherschützer geben sich Vertreter manchmal am Telefon oder an der Tür als lokale Energieversorger aus und schieben Verbrauchern Verträge unter, ohne dass diese es mitbekommen. Durch die MaLo-ID und der kurzen Wechselzeit könnten Verbraucher so schneller in ungewollten Verträgen sein, als ihnen lieb sei.

Rücktrittsregelungen gelten weiterhin

Wer kurzfristig einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen aber weiterhin 14 Tage rückwirkend kündigen. Das Widerrufsrecht bleibt trotz der 24-Stundenregelung bestehen.

Ein Thema am 04.06.25 auf SR 3 Saarlandwelle in der Sendung "Am Vormittag".