
Berlin Berliner Richter nach Urteil zu Asylsuchenden persönlich diffamiert und bedroht
Das Berliner Verwaltungsgericht stellte in einer Eilentscheidung fest, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden auf deutschem Gebiet rechtswidrig ist. Seitdem werden die beteiligten Richter nach Angaben des Richterbunds diffamiert und bedroht.
Nach der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden auf deutschem Gebiet rechtswidrig sind, werden die beteiligten Richter persönlich diffamiert und bedroht. Das teilte der Landesverband Berlin des Deutschen Richterbundes (DRB Berlin) und der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin (VRiV Berlin) in einer gemeinsamen Mitteilung am Donnerstag mit.
Darin hieß es: "Zwei Kolleginnen und ein Kollege haben in Berlin gemeinsam über eine Rechtsfrage zur Zurückweisung von Asylsuchenden entschieden. Deswegen werden sie persönlich diffamiert und bedroht. Das geht zu weit!" Kritik an gerichtlichen Entscheidungen werde durch das Recht zur freien Meinungsäußerung geschützt. Sie sei wichtig für die demokratische Diskussion und unterstütze die Entscheidungsfindung anderer Gerichte, heißt es im Schreiben.
Justizsenatorin Badenberg stellt sich schützend vor bedrohte Richter
Unterstützung bekommen die drei Richterinnen und Richter von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). Badenberg sagte dem rbb am Donnerstag, sachlich formulierte Kritik an einzelnen Urteilen gehöre zum demokratischen Diskurs dazu. "Aber jegliche Form von Gewalt, Drohungen oder Einschüchterungen darf niemals Teil von Kritik an Urteilen oder Richtern sein", so die Justizsenatorin.

Somalier wehrten sich gerichtlich
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte geurteilt, dass Asylsuchende hinter der deutschen Grenze ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens nicht abgewiesen werden dürfen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Auslöser der Eilentscheidung war der Fall zweier Männer und einer Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat.

Gericht sieht keine Notlage
Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
Das Gericht befand, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, das Dublin-Verfahren vollständig durchzuführen. Sie könne sich nicht darauf berufen, dass die Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse. Es fehle an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.

Das Berliner Verwaltungsgericht in der Kirchstraße 7 in Berlin-Moabit.
Sendung: Radioeins, 05.06.2025, 12:00 Uhr
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