
Baden-Württemberg Zu wenig Beschäftigte mit Schwerbehinderung: Land muss 4,5 Millionen Euro zahlen
Weil die Landesverwaltung zu wenig Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt, muss sie einen Ausgleich leisten. Das Staatsministerium begründet das mit nicht genügend Bewerbungen.
Die Landesverwaltung in Baden-Württemberg beschäftigt weniger schwerbehinderte Menschen als gesetzlich vorgegeben. Das Land muss deshalb zum wiederholten Mal eine Ausgleichszahlung leisten.
Zahlung des Landes geht an Integrationsamt
Gut 4,5 Millionen Euro muss das Land Baden-Württemberg als Ausgleich für zu wenige Beschäftigte mit Schwerbehinderung zahlen. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung hervor. Das Geld bekommt an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 5 Prozent hatten 2023 nur 3,88 Prozent der Beschäftigten in der Landesverwaltung eine Schwerbehinderung. Zwei Jahre zuvor lag die Zahl noch bei gut 4,1 Prozent.
Seit 2015 wird Quote nicht mehr erfüllt
Insgesamt erfüllt Baden-Württemberg als Arbeitgeber die Pflichtbeschäftigungsquote seit dem Jahr 2015 nicht mehr. Das Staatsministerium begründet die Unterschreitung der Pflichtquote damit, dass sich nicht genügend qualifizierte Menschen mit Schwerbehinderung auf offene Stellen bewerben. Auch für Unternehmen gibt es eine Anforderung, eine Mindestzahl an Schwerbehinderten zu beschäftigen. Sie müssen ebenfalls eine Ausgleichszahlung leisten, wenn die Quote nicht erfüllt wird.