
Baden-Württemberg Teilweiser Hauseinsturz in Wiesloch: Anklage gegen vier Personen erhoben
Im November 2022 brach in einem Wieslocher Haus eine Wand ein. Nun sind vier Personen angeklagt, weil sie beim Abriss eines Nebengebäude gegen Regeln verstoßen haben sollen.
Rund zweieinhalb Jahre ist es her, dass in einem Einfamilienhaus in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) eine seitliche Giebelwand eingestürzt ist. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg Anklage gegen einen Architekten und drei Bauarbeiter erhoben. Sie sollen bei Abrissarbeiten in einem Nebengebäude "gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik" verstoßen haben.
Staatsanwaltschaft geht von Versäumnissen aus
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg geht nach einem Sachverständigengutachten davon aus, dass es bei der Planung und Durchführung der Abbrucharbeiten im Nebenhaus in den Jahren 2019 und 2020 zu Versäumnissen gekommen war. Diese hätten vermieden werden können. Sie seien Auslöser dafür gewesen, dass rund zwei Jahre später die tragende Giebelwand in dem Haus in der Schwetzinger Straße eingestürzt ist. Die Bewohner des Hauses seien an Leib und Leben gefährdet gewesen.
Familie verließ das Haus rechtzeitig
Zum Zeitpunkt des Einsturzes lebte die fünfköpfigen Familie in dem Haus. Als ein Familienmitglied bemerkte, dass sich ein Stein aus der Wand löste, verließen alle fluchtartig das Gebäude. Kurz danach sahen sie die Wand in sich zusammenfallen.
Offenbar hätte das Grundstück neben dem teilweise eingestürzten Haus schon längst wieder bebaut werden sollen. Wegen eines Eigentümerwechsels habe sich der Baubeginn aber immer wieder verzögert.

An diesem Haus in Wiesloch ist Anfang November eine Wand weggebrochen
Betroffenes Haus wurde wenige Wochen später abgerissen
Wenige Wochen nach dem Teileinsturz erteilte die Stadt eine Abrissgenehmigung für das Haus. Die Kosten wurden damals mit rund 45.000 Euro veranschlagt. Die Kosten sollten ursprünglich von den Hauseigentümern, der Familie Dasdelen, getragen werden. Die Stadt Wiesloch erklärte sich dann bereit erklärt, den Abriß zu bezahlen, bis die Sache rechtlich geklärt ist und klar ist, wer dafür haftbar zu machen ist.
Sendung am Di., 15.4.2025 6:30 Uhr, SWR4 BW Studio Mannheim