Eine Kühlbox für eine Organspende. (Symbolbild)

Baden-Württemberg Niere, Leber, Herz: Mehr als 900 Menschen in Baden-Württemberg warten auf eine Transplantation

Stand: 07.06.2025 10:11 Uhr

Mehr als 900 Menschen warten derzeit in Baden-Württemberg auf ein Spenderorgan. Die meisten benötigen eine Niere, viele eine Leber, ein Herz oder eine Lunge.

Von Samantha Ngako

908 Patienten mit Wohnort in Baden-Württemberg stehen (Stand 31. Mai 2025) auf der Warteliste für eine Organspende. Das teilte das baden-württembergische Sozialministerium mit Bezug auf Zahlen von Eurotransplant mit. Demnach werden bedingt durch kombinierte Transplantationen 944 Organe benötigt. Eurotransplant ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern.

Von den 908 Patienten aus BW, die aktuell auf der Warteliste stehen, warten 700 auf eine Niere. Das teilte das Ministerium dem SWR mit. 105 Baden-Württemberger brauchen demnach eine Leber, 59 ein Herz und 47 eine Lunge.

Leichter Anstieg von Organspenden

Den Angaben zufolge ist die Zahl der Organspender und der gespendeten Organe in den ersten fünf Monaten des Jahres im Bundesdurchschnitt höher als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Und dieser Trend zeige sich auch in Baden-Württemberg: "2024 waren es im Zeitraum Januar bis Mai 51 Organspender, 2025 wurden 62 gezählt. Die Zahl der gespendeten Organe beträgt im Jahr 2025 bislang 179, das sind acht mehr als im Vorjahreszeitraum", so das Sozialministerium im Vorfeld des Tages der Organspende.

Die Anzahl der Organübertragungen hat sich laut Ministerium von Januar bis Mai 2025 bundesweit um über zehn Prozent von 1.231 auf 1.350 gesteigert. In Baden-Württemberg haben sich die Organübertragungen von 172 auf 200 und damit um rund 16 Prozent erhöht.

Lucha fordert schnelle Einführung der Widerspruchslösung

Trotz des leichten Anstieges der Organspende-Zahlen fordert der baden-württembergische Gesundheitsminsiter Manfred Lucha (Grüne) eine schnelle Einführung der Widerspruchslösung. Lucha teilte mit: "Es überrascht mich leider nicht, dass auch im vergangenen Jahr über die Hälfte der möglichen Organspenden daran scheiterte, dass es an einer Zustimmung fehlte." Er bedauere, dass alle Bemühungen für die Einführung einer Widerspruchslösung in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags nicht zum Ziel geführt haben.

Ende vergangenen Jahres hatte es einen neuen Anlauf für eine grundlegende Änderung der Spenderegeln gegeben. Der Bundestag debattierte damals über eine fraktionsübergreifende Initiative für die Einführung einer Widerspruchsregelung. Danach würde zunächst jede Person als Organspender gelten - es sei denn, sie widerspricht ausdrücklich. Zu einer Entscheidung jedoch kam es wegen der Neuwahl im Februar nicht mehr. Für die Befürworterinnen und Befürworter der Widerspruchsregelung war das schon der zweite Anlauf, nachdem ein erster 2020 gescheitert war. Der Bundestag beschloss damals stattdessen ein Gesetz, das das geltende Zustimmungsprinzip bestätigte, aber auf mehr Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur Spendebereitschaft zielte.

Zustimmungsquote sinkt durch Entscheidungslösung

Im Moment gilt die Zustimmungsregelung. Organspenderin oder Organspender wird nur, wer selbst zu Lebzeiten oder wessen Angehörige nach dem Tod ausdrücklich zustimmen. "Liegt ein schriftlicher Wille des möglichen Organspenders weder vor noch ist er den Angehörigen bekannt, sinkt die Zustimmungsquote unter 25 Prozent", so das baden-württembergische Sozialministerium. Die Widerspruchsregelung sieht dagegen vor, dass bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.

Wie funktioniert das Organspende-Register?
Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Anmeldungen sind über Computer oder Smartphone möglich. Für das Smartphone sind eine Ausweis-App und ein Kartenlesegerät erforderlich. Alternativ kann man sich mit der Gesundheits-ID der Krankenversicherung anmelden. Dazu muss man die App der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse auf das Smartphone herunterladen. Eine genaue Anleitung, wie man sich registrieren lassen kann, findet man auf der Homepage des Organspende-Registers.

Spendeausweis, Patientenverfügung, Organspende-Register

Die Entscheidung zur Organspende kann man in einem Spendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentieren. Seit 2024 gibt es ein Organspende-Register auch online. Krankenhäuser, welche die Voraussetzung für Organ- und Gewebespenden erfüllten, können die Erklärungen abrufen. "Viele Angehörige sind mit der Situation überfordert, wenn sie gefragt werden. Eine belegte Entscheidung wirkt hier entlastend", sagt Nadia Mussa von der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse. Lucha betont, dass es mit am wichtigsten bleibe, auch mit seinen Angehörigen darüber zu reden - "ganz egal, wie man seine Organspende-Erkärung abgibt".

Der bundesweite Tag der Organspende ist am 7. Juni. Der Tag soll Bürgerinnen und Bürger dazu auffordern, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, eine Entscheidung zu treffen und diese auch zu dokumentieren.

Sendung am Sa., 7.6.2025 5:00 Uhr, SWR Aktuell Nachrichten

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