Ein Schild mit einem durchgestrichenen Smartphone und der Aufschrift "Auf dem ganzen Schulgelände - zu jeder Uhrzeit! DANKE!" hängt am Zugangstor zum Schulhof eines Gymnasiums und weist auf ein generelles Handyverbot hin.

Baden-Württemberg BW-Landesregierung will Handy-Verbote an Schulen offiziell möglich machen

Stand: 03.06.2025 03:30 Uhr

Schon heute gibt es in vielen Schulen "Handy-Hotels" oder "Handy-Garagen". Nun schafft die BW-Landesregierung eine rechtliche Grundlage für einen strikten Umgang mit Smartphones.

Von Henning Otte

Schulen in BW können künftig offiziell ein Verbot für die private Nutzung von Handys erlassen. Die BW-Landesregierung aus Grünen und CDU hat sich nach SWR-Informationen auf eine entsprechende Verschärfung des Schulgesetzes verständigt, mit der eine rechtliche Grundlage für Verbote und andere Einschränkungen an Schulen geschaffen werden soll. Es soll aber den Schulen überlassen bleiben, wie sie den Umgang mit privaten Smartphones regeln. Allerdings will das Kultusministerium den Schulen klare Empfehlungen als Leitplanken geben

Regierung will Rechtssicherheit für Schulleiter und Lehrkräfte schaffen

Vor allem Grundschulen sollen nach dem Willen des Ministeriums von der Möglichkeit eines Verbots von Smartphones Gebrauch machen, aber auch weiterführende Schulen können dies tun. Die Schulen sollen ihre Regeln über die Schulordnung festlegen. Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung dafür sorgen, dass die Einschränkungen rechtlich unangreifbar sind.

Schon heute gibt es viele Schulen, an denen die Handys vor dem Unterricht eingesammelt und am Ende des Schultags wieder ausgeteilt werden. Doch diese Regeln stehen bisher auf rechtlich tönernen Füßen, sollten Eltern dagegen klagen. Das will die Landesregierung nun ändern.

Schulen sollen sich selbst Regeln geben

In der zwischen Grünen und CDU-Ministerien bereits abgestimmten Vorlage heißt es: "Die Nutzung mobiler Endgeräte von Schülerinnen und Schülern soll in allen Schulen konsequent und verpflichtend reguliert werden, insbesondere um Störungen des Unterrichts und des Schulalltags zu verhindern sowie die Entwicklung und das soziale Miteinander der Schülerinnen und Schüler zu fördern." Welche Regelung gilt, soll vor Ort entschieden werden. "Schulen sollen ermächtigt werden, Möglichkeiten, Einschränkungen und Verbote der Nutzung alters- und entwicklungsangemessen festzulegen und durchzusetzen."

Die Formulierung "alter- und entwicklungsangemessen" zielt vor allem auf die Grundschulen, die strikte Regeln für Kinder erlassen sollen. In beruflichen Schulen, wo Erwachsene unterrichtet werden, kann es laxere Vorschriften geben.

Gesetzesänderung wohl erst Anfang 2026 in Kraft

Die Verschärfung des Gesetzes solle Ende dieses Jahres durch den Landtag verabschiedet werden, hieß es aus dem Kultusministerium. In Kraft treten soll es dann zum zweiten Schulhalbjahr Anfang 2026. Schon bis zu diesem Sommer sollen die Schulen eine Handreichung bekommen, in der Schulleitungen und Lehrkräfte konkrete Empfehlungen erhalten sollen.

Schopper: Negative Einflüsse durch Handys auf Lernvermögen sind belegt

Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hatte Mitte März angekündigt, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen die Handy-Nutzung an Schulen einschränken zu wollen. Die negativen Einflüsse von Smartphones auf die Konzentrationsfähigkeit, das Lernvermögen und die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern seien mittlerweile ausreichend belegt. Im Unterricht sollten digitale Endgeräte wie Tablets aber weiter benutzt werden. Dies sei in einer zunehmend digitalisierten Welt unerlässlich, hatte die Grünen-Politikerin erklärt.

Auch Smartwatches sollen reglementiert werden

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hatte noch am Montag angemahnt, dass das Ministerium nicht nur den Umgang mit Smartphones, sondern auch mit Smartwatches regelt. Denn mit diesen Minicomputern am Handgelenk könne man telefonieren, spielen und Nachrichten empfangen, sagte VBE-Landeschef Gerhard Brand. Hierzu hieß es aus dem Kultusministerium, dass im Gesetzentwurf von "digitalen Endgeräten" die Rede sei und somit auch Smartwatches unter die Regeln fallen sollen.

Klar sei aber auch, dass man nicht in das Eigentumsrecht der Kinder und Jugendlichen eingreifen könne. Das heißt im Klartext: Lehrkräfte können nicht die Schultasche der Schülerinnen und Schüler durchsuchen, wenn diese zum Beispiel ein Zweithandy mitbringen. In dem Fall müsse es eben sanktioniert werden, wenn diese ihr Handy auf dem Schulgelände benutzen.

Bayern hat bereits strikte Handy-Regeln an Schulen

In den meisten anderen Bundesländern entscheiden die Schulen ebenfalls über den Umgang mit privaten Handys. Nur in Bayern gibt es seit 2022 strikte Regeln. In Grundschulen dürfen die Kinder ihre Handys nur dann benutzen, wenn sie dabei pädagogisch begleitet werden. Weiterführende Schulen können selbst entscheiden, "ob und in welcher Form sie die private Handynutzung außerhalb des Unterrichts erlauben. Damit sind auch differenzierte Regelungen innerhalb einer Schule (Jahrgangsstufen, Nutzungsorte, Nutzungszeiten) möglich", schreibt das bayerische Kultusministerium. Wenn diese Schulen sich keine eigenen Regeln geben, gilt grundsätzlich ein Handyverbot.

Sendung am Di., 3.6.2025 6:00 Uhr, SWR1 BW Nachrichten

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