Abgelehnte Asylbewerber betreten mit ihrem Gepäck den Terminal des Kassel-Airports in Calden. (Archivbild: 27.11.2015)

Zwischenzeitliche Heimreise Verfahren gegen mehr als 2.000 Flüchtlinge

Stand: 24.04.2025 14:51 Uhr

In der Regel gilt: Flüchtlinge, die zeitweise in ihre Heimat zurückkehren, riskieren ihren Schutzstatus in Deutschland. Nun gibt es dazu aktuelle Zahlen. Derweil wächst die Kritik an sogenannten Erkundungsreisen nach Syrien.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Verfahren gegen mehr als 2.000 Flüchtlinge eingeleitet, die in den vergangenen Monaten entgegen bestehendem Recht in ihre Heimat gereist sind. Das geht aus einer Anfrage der "Welt am Sonntag" bei der Behörde hervor. Am Ende des Verfahrens steht ein möglicher Entzug des Schutztitels in Deutschland.

Zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 seien insgesamt 2.157 Widerrufsprüfverfahren aufgrund zeitweiser Heimreisen in das Herkunftsland begonnen worden, sagte ein Sprecher des Bundesamtes. Die häufigsten Heimreiseländer waren in diesem Zeitraum Irak mit 762 Fällen, Syrien mit 734 Fällen, Afghanistan mit 240 Fällen, Iran mit 115 Fällen und die Türkei mit 31 Fällen.

Schutzstatus kann entzogen werden

Sobald das Amt von einer Heimreise erfahre, lege es eine "Widerrufsakte an, um den Vorgang zu dokumentieren", sagte der Sprecher weiter. "Für das Herkunftsland Syrien gilt derzeit aber ein temporärer Verfahrensaufschub, das heißt, die Verfahren werden derzeit nicht weiter bearbeitet." Grundsätzlich kann der Schutzstatus aus mehreren Gründen geprüft und widerrufen werden, etwa wenn sich die Lage im Herkunftsland geändert hat oder wenn Betroffene schwer straffällig wurden.

Heimreisen von Geflüchteten sind seit längerem Gegenstand politischer Debatten. Die damalige Ampel-Regierung vereinbarte nach dem Anschlag in Solingen in ihrem sogenannten Sicherheitspaket, dass Asylberechtigte ihren Schutzstatus verlieren, wenn sie in ihr Heimatland ausreisen. Ausnahmen sollen für Flüchtlinge aus der Ukraine gelten sowie wenn die Reise "sittlich zwingend geboten" ist, etwa zur Beisetzung naher Angehöriger. Die Ausreise ist den Behörden vorher anzukündigen.

Weitere Ausnahmen plant die noch amtierende Bundesregierung auch für Flüchtlinge aus Syrien. Ihnen soll unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Rückkehr in ihr Heimatland erlaubt werden, wenn sie der "Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr" nach Syrien dienten, erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

CSU: Keine Urlaubsreisen nach Syrien

Die CSU, die voraussichtlich im Mai die Führung des Ministeriums übernehmen wird, äußerte scharfe Kritik. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies den Plan zurück: Er sei nach Bundesrecht nicht möglich. Außerdem entstehe die Gefahr eines unkontrollierbaren Reiseverkehrs zwischen Syrien und Deutschland. Ferner sei die Frage nach der Gewährung von Sozialleistungen während solcher Reisen nicht geklärt. Es könne schnell der Eindruck entstehen, dass der Staat solche Reisen auch noch bezahle, so Herrmann. Er sei gegen "Urlaubsreisen unter dem Deckmantel der Erkundungsreisen."

Im ausgehandelten Koalitionsvertrag von Union und SPD sprechen sich die Parteien zudem für einen härteren Kurs in der Asylpolitik aus. So sollen mehr Abschiebungen nach Syrien stattfinden, "beginnend mit Straftätern und Gefährdern". Weitere Personengruppen könnten also folgen.

Bund fördert Rückkehr syrischer Flüchtlinge

Unterdessen teilte das amtierende Bundesinnenministerium mit, dass seit dem Sturz des Regimes von Bashar Al-Assad 464 Syrerinnen und Syrer mit einer finanziellen Förderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt seien.

Es bestehe zudem seit 2017 die Möglichkeit, freiwillige Ausreisen nach Syrien durch Programme der Bundesländer zu fördern. 2024 seien 87 Syrer im Rahmen dieses Verfahrens gefördert worden, 2025 bisher 31, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Im Rahmen des Bundesprogramms können nach Angaben des BAMF Reisekosten, finanzielle Starthilfe sowie bei Bedarf medizinische Kosten gefördert werden. Pro Familie gibt es maximal 4.000 Euro Starthilfe. Die finanziellen Anreize sind ein Teil der Strategie des BAMF, um die Zahl der syrischen Geflüchteten in Deutschland zu senken.