Schulkinder sitzen an ihren Tischen, während eine Lehrerin an der Tafel unterrichtet

Sachsen-Anhalt Zusätzliche Unterrichtsstunde: Gericht lehnt Beschwerde zweier Personalräte ab

Stand: 11.04.2025 16:21 Uhr

Seit 2023 müssen Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten. Mit der sogenannten Vorgriffstunde befassten sich seitdem bereits mehrere Gerichte. Nun sind zwei Personalräte mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

In Sachsen-Anhalt sind Lehrer mit einer Beschwerde gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde gescheitert. Wie das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstag bestätigte, lehnten die Richter in zweiter Instanz die Beschwerde zweier Personalräte ab. Demnach hat die Landesregierung nicht gegen Mitbestimmungsrechte verstoßen.

Im Kampf gegen den Lehrermangel hatte Sachsen-Anhalt 2023 alle Lehrkräfte zur sogenannten Vorgriffsstunde – einer zusätzlichen Unterrichtsstunde pro Woche – verpflichtet. Diese können sich die Pädagogen auszahlen lassen oder in einigen Jahren abbummeln.

Zusatzstunde ein ständiger Fall vor Gericht

Mit der Zusatzstunde befassten sich seit ihrer Einführung bereits mehrere Gerichte. Das Arbeitsgericht Stendal etwa erklärte im Fall einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin die Weisung der Landesbehörden zu der Pflichtstunde für unwirksam. Das Arbeitsgericht in Halle dagegen wies die Klage einer weiteren teilzeitbeschäftigten Lehrerin ab, welche die Zusatzstunde für unwirksam erklären lassen wollte.

Der Grund für die Einführung der Zusatzstunde
Eine 2023 für fünf Jahre eingeführte Regelung sieht vor, dass Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt jede Woche eine zusätzliche Unterrichtsstunde erteilen müssen, die auf einem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder ausbezahlt werden kann. Ab dem Schuljahr 2033/2034 sollen die Stunden dann abgebaut werden können. So will das Land dem Lehrkräftemangel entgegenwirken. Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfähige Lehrerinnen und Lehrer, ältere Beschäftigte über 62 Jahre und befristet beschäftigte Kräfte sind davon ausgenommen.

Am Arbeitsgericht Stendal wurde auch der Fall einer Grundschullehrerhin verhandelt, der für viel Aufsehen sorge. Sie hatte die zusätzliche Pflichtstunde verweigert und war daraufhin nach 39 Dienstjahren gekündigt worden. Damit ging sie vor Gericht, ihre Klage wurde jedoch abgewiesen.

Die Frage, ob die Unterrichtsstunde grundsätzlich zulässig ist, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

MDR (Karin Roxer, Kristin Weber, Cornelia Winkler), zuerst veröffentlicht am 10.04.2025