Ein Paar steht an einem Osterfeuer

Sachsen-Anhalt Wegen Waldbrandgefahr: Immer mehr Kommunen verbieten Osterfeuer

Stand: 16.04.2025 13:40 Uhr

Wegen der Waldbrandgefahrstufe 4 sind in der Altmark sind sämtliche Osterfeuer durch die zuständigen Kommunen abgesagt worden. Auch in Zerbst gilt ein Verbot. Mancherorts sind lediglich noch Feuer in einer Feuerschale und Kleinstfeuer erlaubt.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Wegen der anhaltenden Trockenheit sind in Sachsen-Anhalts an immer mehr Orten Osterfeuer untersagt worden. Hintergrund ist, dass momentan die Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt. Nach MDR-Informationen wurden in der gesamten Altmark mit Ausnahme von Klötze sämtliche Osterfeuer durch die zuständigen Kommunen abgesagt.

Dutzende Feuer können nicht stattfinden

Dutzende Osterfeuer, die angemeldet worden waren, können damit nicht stattfinden. In Stendal und den Ortsteilen waren elf Feuer angemeldet, in Seehausen sogar 20 und in Osterburg 15, in Tangermünde 5.

Viele Osterfeuer stehen wegen Trockenheit auf der Kippe

Auch in Arendsee, Beetzendorf-Diesdorf und Königstedt gilt ein solches Verbot. In Klötze hielt sich Bürgermeister Alexander Kleine (parteilos) die Entscheidung über das Verbot noch bis Gründonnerstag offen.

Gardelegen: Feuerschale und Live-Musik

In Gardelegen wurde indes umgeplant. Nun gibt es am Sonnabend am Gulliverspielplatz eine Feuerschale und Live-Musik.

Waldbrandgefahr durch Sonne und Trockenheit

Die Hansestadt hatte bereits am Montag sämtliche öffentlich und privat angemeldeten Osterfeuer verboten. Demnach blieben zumindest Feuer in einer Feuerschale sowie Kleinstfeuer mit Brenngut von maximal einem Kubikmeter unter größtmöglicher Vorsicht gestattet.

Verbot auch in Zerbst

Auch in Zerbst wurden alle Osterfeuer untersagt. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit. Demnach sind sämtliche privaten Brauchtumsfeuer, Osterfeuer und Lagerfeuer im Stadtgebiet und allen Ortsteilen verboten. Dies gelte auch für bereits angemeldete und genehmigte Feuer.

Das bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen
Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden. Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr Vermeiden Sie Zündquellen. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation sollten nur im unbedingten Notfall befahren werden. Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber das Auto sollte auf asphaltierten Parkplätzen abgestellt werden. Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden. Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde darf ausgewiesene Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren. Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.

MDR (Maximilian Fürstenberg, Daniel Salpius, Bernd-Volker Brahms, Felix Fahnert) / Erstmals veröffentlicht am 14. April 2025