Eine Unterkunft für Geflüchtete in Magedburg.

Sachsen-Anhalt Zahl der Asylklagen steigt – Ministerin will schnellere Verfahren

Stand: 05.06.2025 14:20 Uhr

In einigen Bundesländern schlagen die Verwaltungsrichter Alarm, weil die Zahl der Asylklagen steigt. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es einen Anstieg. Justizministerin Franziska Weidinger spricht sich unterdessen für schnellere gerichtliche Verfahren aus, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

An den Verwaltungsgerichten in Sachsen-Anhalt ist die Zahl der asylrechtlichen Verfahren gestiegen. Die Statistik zeigt für das Verwaltungsgericht Halle etwa im ersten Quartal dieses Jahres 28 Prozent mehr neue Hauptverfahren und 76 Prozent mehr Eilverfahren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt.

Am Verwaltungsgericht Magdeburg gingen demnach 38 Prozent mehr Hauptverfahren und 16 Prozent mehr Eilverfahren ein. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts schätzte ein, die Zahlen seien spürbar und deutlich gestiegen, aber "noch nicht dramatisch".

Weidinger will schnellere Asylverfahren

Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) setzt sich derweil für schnellere Asylverfahren ein – sie unterstützt eine Initiative aus Sachsen, die darauf abzielt, die Dauer der Verfahren zu verkürzen. Weidinger erklärte vor der Justizministerkonferenz am Donnerstag und Freitag im sächsischen Bad Schandau, schnellere gerichtliche Verfahren entlasteten die Verwaltungsgerichte. Das wiederum spare Staat und Gesellschaft Kosten.

Franziska Weidinger (CDU), Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU)

Außerdem böten zügigere Verfahren den betroffenen Menschen klare Perspektiven, so die Ministerin. "Sei es mit einer echten Integrationsperspektive oder der Gewissheit, dass kein Anspruch auf Schutz besteht." Das könne dazu beitragen, irreguläre Migration zu verhindern. Für eine erfolgreiche Umsetzung sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern notwendig.

Womöglich Verzicht auf mündliche Verhandlung?

Bei der Konferenz in Bad Schandau geht es um die Frage, ob in bestimmten Fällen auf mündliche Verhandlungen verzichtet werden kann, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Stattdessen könnten Streitigkeiten schriftlich geklärt werden.

Außerdem soll die Regelung überprüft werden, wonach es in bestimmten Fällen auf Antrag eines Beteiligten zwingend eine mündliche Verhandlung geben muss.

Mehr unerledigte Verfahren

Als politisches Ziel hatten die Ministerpräsidenten der Länder gefordert, die Dauer von Asylverfahren auf maximal sechs Monate zu begrenzen. In Sachsen-Anhalt waren es im vergangenen Jahr im Schnitt 8,3 Monaten. Vor fünf Jahren waren es noch 16,1 Monate.

Die Statistik der Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt zeigt auch, dass die Richterinnen und Richter derzeit nicht Schritt halten können mit den erhöhten Eingangszahlen. Und so wächst die Zahl der noch nicht erledigten Verfahren: bei den Hauptverfahren in Halle waren es zum 31. März genau 741 Fälle und damit acht Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt 2024.

Sprecher: Vorerst keine zusätzlichen Verwaltungsrichter

In Magdeburg stieg die Gesamtzahl auf 784 Verfahren, was 35 Prozent mehr waren als noch ein Jahr zuvor. Der Bestand der Eilverfahren stieg in Halle binnen eines Jahres von fünf auf 18 (Plus 260 Prozent), in Magdeburg von 17 auf 39 (plus 129 Prozent).

Zusätzliche Verwaltungsrichter wurden auf dieser Grundlage noch nicht eingestellt, erklärte der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. "Sollten die Eingangszahlen im Asylbereich allerdings auf diesem Niveau verharren oder weiter steigen, was nicht unrealistisch erschient, wird der Verfahrensbestand mit dem vorhandenen Personal zwangsläufig weiter ansteigen. Dies würde sich auch negativ auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken, sowohl im Asylbereich als auch bei den allgemeinen Verfahren."

Thüringer Verwaltungsrichter warnen vor personellem Kollaps

In Thüringen hatten Verwaltungsrichter jüngst vor einem personellen Kollaps gewarnt, sie sähen sich einer "Flut an Asylverfahren" gegenüber, hieß es. Laut dem Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen hat sich zum Beispiel beim Verwaltungsgericht Weimar die Zahl an Asylverfahren im Vergleich zum ersten Vierteljahr 2024 mehr als verdreifacht.

Auch Sachsens Verwaltungsgerichte sind eigenen Angaben zufolge durch viele Asylklagen überlastet. Gab es 2023 rund 5.400 Klagen, waren es 2024 schon mehr als 8.000.

Das ist eine Asylklage

Eine Asylklage ist das zentrale Rechtsmittel, das Asylsuchende gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einlegen können. Ziel der Klage ist es, die Entscheidung des BAMF durch ein unabhängiges Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Auch bei positiven Entscheidungen des BAMF besteht die Möglichkeit, durch eine sogenannte "verbessernde Klage" einen höheren Schutzstatus wie die Flüchtlingseigenschaft einzuklagen.

MDR, dpa (Max Schörm)