
Sachsen-Anhalt E-Scooter-Akku explodiert und löst Brand in Wohnung aus
In einer Wohnung in Uchtspringe bei Stendal ist der Akku eines E-Scooters beim Laden explodiert und hat einen Brand ausgelöst. Zwei Kinder mussten ins Krankenhaus.
Ein explodierter Akku eines E-Scooters hat in einem Mehrfamilienhaus im Stendaler Ortsteil Uchtspringe einen Wohnungsbrand ausgelöst. Als Ursache wird ein "technischer Defekt der Akkumulatoren" angenommen, so die Polizei am Montag auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT. Die vorläufige Schadenshöhe wird auf rund 100.000 Euro geschätzt, sei jedoch noch nicht abschließend.
Nach Polizeiangaben mussten am Mittwochabend deshalb 20 Menschen in Sicherheit gebracht werden. Zwei Kinder kamen wegen des Verdachts einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus. Inzwischen sind sie wieder bei ihren Eltern.
Übrige Mieter können zurück ins Wohnhaus
Der Polizei zufolge war der Scooter kein Leihgerät, sondern in Privatbesitz. Ein 34-Jähriger habe in seiner Wohnung die Batterie seines Rollers an das Ladegerät angeschlossen. Die betroffene Wohnung sei beschlagnahmt und versiegelt worden, hieß es weiter.
Alle Mieter konnten nach Ende der Löscharbeiten wieder in das Haus zurückkehren, nur die vier Bewohner der Brandwohnung nicht. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Für E-Scooter bzw. E-Tretroller gibt es eigene Verordnung des Bundesinnenministeriums
Kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, wie z.B. elektrische Tretroller und Segways, also Fahrzeuge mit Akku-Betrieb, werden unter dem Oberbegriff "Elektrokleinstfahrzeuge" zusammengefasst. Die Verordnung über die Teilnahme von "Elektrokleinstfahrzeugen" am Straßenverkehr regelt, wo man mit den Kleinstfahrzeugen wie E-Scooter unterwegs sein darf und welche Voraussetzung es dafür braucht, wie zum Beispiel den Besitz eines Führerscheins oder eine Alterseinschränkung.
Einige Verkehrsverbände, wie der Verkehrsverbund Mittelsachsen, untersagen inzwischen die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Straßenbahnen. Begründet wird das mit einer potentiellen Brandgefahr, die von den Batterien der E-Tretroller ausgehe. Die Verbote folgen einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vom Februar vergangenen Jahres, die auf niedrige Sicherheitsstandards der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und einem damit verbundenen erhöhten Brand- und Explosionsrisiko verweist.
Lithium-Ionen-Akku korrekt laden und aufbewahren
Um die Gefahr eines explodierenden Akkus zu verringen, wird von Experten empfohlen, Lithium-Ionen-Akkus richtig zu laden (sprich: nur vom Hersteller zugelassene Ladegeräte verwenden) und den Akku richtig zu lagern zum Beispiel in dafür vorgesehene Sicherheitsschränken. Außerdem sollten Nutzer nicht versuchen, beschädigte Akkus zu laden.
dpa, MDR (Felix Fahnert), zuerst veröffentlicht am 10.04.2025