Ein Bus fährt an einer Haltestelle vorbei.

Sachsen Schwarzfahren wird in Chemnitz weiterhin angezeigt

Stand: 10.04.2025 11:27 Uhr

Im Chemnitzer Stadtrat ist am Mittwoch darüber entschieden worden, ob Schwarzfahrer in Zukunft mit einem Bußgeld davonkommen. Eine Mehrheit der Räte war dagegen. Die Verkehrsbetriebe werden weiterhin Anzeige erstatten.

Von MDR SACHSEN

Im Chemnitzer Stadtrat ist am Mittwoch darüber entschieden worden, ob Schwarzfahrer bei der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) künftig ohne Anzeige davonkommen. Der Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit von 42 zu zehn Stimmen zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der üblichen Verfahrensweise.

Ein Bus fährt an einer Haltestelle vorbei.

Der Chemnitzer Stadtrat hat gegen einen Antrag gestimmt, nach dem Schwarzfahrer zukünftig nicht mehr mit einer Anzeige hätten rechnen müssen. (Symbolbild)

Beschluss sollte Steuerentlastung bringen

In der entsprechenden Beschlussvorlage, die von den Fraktionen der Grünen und der Linksfraktion eingebracht wurde, hieß es zur Begründung, dass so Gerichte und Steuerzahler entlastet würden. Die Geschäftsführung der CVAG hätte dann künftig von Anzeigen gegen Schwarzfahrer abgesehen.

Das so genannte erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro für Schwarzfahren sollte allerdings weiter durch die Verkehrsbetriebe erhoben werden.

Nach § 265a des Strafgesetzbuches ("Erschleichen von Leistungen") ist Schwarzfahren strafbar. Es kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Eine Frau zeigt auf einen Hinweisaufkleber am Fenster einer Straßenbahn mit der Aufschrift Einstieg nur mit gültigem Fahrausweis.

Nach der Ablehnung des Beschlussantrages bleibt es in Chemnitz bei der bisherigen Verfahrensweise. (Symbolbild)

Leipzig und Dresden haben anders entschieden

In Leipzig hatte der Stadtrat bereits im März beschlossen, dass die dortigen Verkehrsbetriebe zukünftig auf eine Anzeige gegen Schwarzfahrer verzichten. Auch in Dresden setzten die DVB kürzlich einen entsprechenden Beschluss des Stadtrats um.

MDR (tfr)