Ein Mann sitz auf dem Bett, in einer Flüchtlingsunterkunft in der Turnhalle des Gymnasiums Kirchseeon

Sachsen Gemeinschaftsunterkunft in Leipzig darf errichtet werden: Verwaltungsgericht weist Eilantrag ab

Stand: 08.04.2025 11:13 Uhr

Das Verwaltungsgericht Leipzig erlaubt den Bau einer Geflüchtetenunterkunft in der Hohmannstraße. Die Einwände von Anwohnern wegen Sicherheitsbedenken wurden abgewiesen.

Von MDR SACHSEN

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Weg für den Umbau eines Gebäudes zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete freigemacht. Wie das Gericht mitteilte, ist der Eilantrag mehrerer Anwohner, die sich gegen die Umnutzung der bestehenden Gebäude auf dem Gelände in der Hohmannstraße gewandt hatten, abgelehnt worden. Die Stadt Leipzig hatte im September eine Baugenehmigung zur Umnutzung des Grundstücks erteilt. Sie will nach eigenen Angaben eine Unterkunft für bis zu 250 Geflüchtete errichten.

Ein Mann sitz auf dem Bett, in einer Flüchtlingsunterkunft in der Turnhalle des Gymnasiums Kirchseeon

In Leipzig soll eine neue Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 250 Geflüchtete entstehen. (Symbolbild)

Anwohner argumentieren gegen Unterkunft

Dagegen hatten sich sich die Antragsteller gewandt. Laut Gericht sahen sie eine wohnähnliche Nutzung in einem faktischen Gewerbegebiet als unzulässig an. Außerdem stelle die geplante Unterkunft ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Umgebung mit Berufsakademie und einer Schule dar. Einige dieser Schüler seien selbst migrantisch geprägt und könnten Opfer von Übergriffen werden, so die Befürchtung.

Gericht sieht kein Risiko

Das von den Antragstellern angeführte Sicherheitsrisiko überzeugte das Gericht nicht. Zwar sei eine mögliche Veränderung der Gefahrenlage zu berücksichtigen, doch lasse sich aus den von den Anwohnern genannten Vorfällen kein konkretes Risiko für die geplante Unterkunft ableiten, hieß es. Die Beispiele stammten aus anderen Stadtteilen Leipzigs oder aus anderen Orten in Sachsen. Zudem habe die Stadt Leipzig ein Sicherheitskonzept vorgelegt, das besondere Schutzmaßnahmen für die neue Einrichtung vorsehe.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

MDR (ben)