Blumen und eine Kerze vor einer Kita in Limburgerhof erinnern an das tote Kind

Rheinland-Pfalz Vierjährige stirbt in Kita in Limburgerhof: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Stand: 24.04.2025 12:45 Uhr

Der Fall hatte im vergangenen Jahr viele Menschen bestürzt: In Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) starb ein vierjähriges Mädchens in einer Kita. Jetzt sind die Ermittlungen in dem Fall eingestellt worden.

Das teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Mittwoch mit. Das vierjährige Mädchen hatte sich im Februar 2024 mit dem Seil einer sogenannten Topfstelze auf einer Rutsche selbst stranguliert. Nach Angaben der Ermittler hatte das Mädchen sich das Seil der Stelze zum Rutschen um den Hals gelegt. Aber der Eimer der Stelze hatte sich an der Rutsche verhakt und so wurde dem kleinen Mädchen die Luft abgeschnürt.

Limburgerhof: Ermittlungen gegen Kita-Mitarbeiter

Im Fokus der Ermittlungen standen die Kita-Mitarbeitenden. Sie standen im Verdacht, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Es wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung ermittelt. Doch nun wurden diese Ermittlungen eingestellt.

Vierjährige spielte 19 Minuten draußen allein

Laut Staatsanwaltschaft spielte das Mädchen an dem Unglückstag 19 Minuten im Außenbereich der Kita. In diesem Zeitraum hielten sich auch andere Kinder und Erzieher im Außenbereich auf. Allerdings hätte sich trotz umfassender Ermittlungen nicht zweifelsfrei klären lassen, wann genau das Mädchen sich strangulierte. Entsprechend konnte auch nicht geklärt werden, wer genau in diesem Moment die Aufsicht über die spielenden Kinder hatte.

Es fehlen insoweit objektive Beweismittel, zumal der Außenbereich nicht videoüberwacht ist. Doris Brehmeier-Metz, Oberstaatsanwältin in Frankenthal

Aufsichtspflicht wurde verletzt - aber unklar von wem

Um eine Person durch die Staatsanwaltschaft anzuklagen, sei immer entscheidend, dass einer Person individuelles Fehlverhalten nachzuweisen ist. Im vorliegenden Fall sei das aber nicht möglich gewesen.

Laut Staatsanwaltschaft ließ es sich nicht klären, wer der Erzieherinnen und Erzieher im entscheidenden Moment anwesend war und entsprechend seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Blumen und eine Kerze vor einer Kita in Limburgerhof erinnern an das tote Kind

Vor Gericht hätte eine Anklage keinen Bestand gehabt

Der Leitung der Kindertagesstätte in Limburgerhof habe ihre Pflichten in Bezug auf die Aufsichtsregeln erfüllt: "Besprechungen und Schulungen zum Verhalten bei der Aufsicht fanden regelmäßig statt." Zudem seien die Spielgeräte im Außengelände der Kita in Limburgerhof regelmäßig inspiziert worden, ob diese auch in Ordnung und nicht defekt seien.

Bei den Ermittlungen habe man auch den Bericht der Unfallkasse Rheinland-Pfalz berücksichtigt.

Nach Auswertung aller Ermittlungen sei die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass eine strafrechtliche Verurteilung so "nicht zu erreichen" sei. "Bei dieser Sachlage war das Ermittlungsverfahren daher einzustellen", erklärte die Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pressemitteilung.

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