
Rheinland-Pfalz Saatkrähen dürfen in Rheinhessen ab sofort abgeschossen werden
Saatkrähen stehen unter Schutz. Rund um Mainz haben die Vögel im vergangenen Jahr aber so große Schäden in der Landwirtschaft angerichtet, dass nun auf sie geschossen werden darf.
Eigentlich dürfen Saatkrähen (Corvus frugilegus) aus Artenschutzgründen nicht getötet werden. Doch jetzt gibt es eine Ausnahme. Sie gilt ab Mitte April zunächst für rheinhessische Zuckerrübenfelder, ab Ende Mai dann auch für Kirschplantagen.
Mehr als eine Million Euro Schaden im Obstbau
Die Genehmigungsdirektion SGD Süd begründet die Abschussgenehmigung mit den enormen Schäden, die Saatkrähen im vergangenen Jahr in der Landwirtschaft verursacht haben. Im Obstanbau hätten einzelne Bauern Fraßschäden von über 100.000 Euro gemeldet. In der gesamten Obstregion Rheinhessen belaufe sich der Schaden auf über eine Million Euro im Jahr 2024.
Auch im Zuckerrübenanbau seien einzelnen Landwirten Schäden von mehreren tausend Euro entstanden. Auf den Feldern profitierten die Vögel vom Verbot von Pflanzenschutzmitteln. Das habe dazu geführt, dass immer mehr Saatkrähen die Keimlinge aus dem Boden reißen, so die SGD Süd. Zuckerrübenanbau gehört gerade in Rheinhessen zu einer der wichtigsten Ackerkulturen.
Strenge Auflagen für Abschuss von Saatkrähen
Der Abschuss der Saatkrähen erfolgt unter strengen Auflagen. Sie dürfen nur dann bejagt werden, wenn der Schwarm, der über einen Acker herfällt, aus mindestens 20 Tieren besteht. Es sollen so wenige Tiere wie möglich abgeschossen werden: pro Schwarm maximal zwei Vögel.
Der Abschuss muss vorher bei der SGD Süd angemeldet und im Nachhinein dokumentiert werden. Schießen dürfen nur Menschen mit einem gültigen Jagdschein.
Kein Abschuss in Naturschutzgebieten
In Naturschutzgebieten darf nicht geschossen werden. Außerdem muss auf den Zuckerrübenfeldern die Aussaat bereits stattgefunden haben und die Pflanzen dürfen noch nicht größer als 20 Zentimeter sein.
Saatkrähen können über Zuckerrübenfeldern maximal bis zum 10. Juni abgeschossen werden. In den Kirschplantagen ist das vom 25. Mai bis zum 31. Juli erlaubt.
Population der Saatkrähen soll nicht gefährdet werden
Die SGD Süd hat nach eigenen Angaben die Abschussgenehmigung für die Saatkrähen auf breite wissenschaftliche Füße gestellt. So habe eine Zählung ergeben, dass sich die Zahl der Saatkrähen in Rheinhessen in den vergangenen Jahren auf hohem Niveau stabilisiert hat und tendenziell weiter ansteigt.
Deshalb komme die staatliche Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis, dass die Tötung einzelner Vögel den Erhalt der Population nicht gefährde. Außerdem werde durch die Festlegung der Mindestgröße des Saatkrähenschwarms sichergestellt, dass lokale Populationen auch trotz eines Abschusses erhalten bleiben.
Allerdings findet der Abschuss in einem Zeitraum statt, in dem die Tiere ihren Nachwuchs aufziehen. Das könnte auch das Überleben der sogenannten Nestlinge gefährden. Deshalb sollen Jäger vor allem Tiere abschießen, die nicht brüten oder aus sogenannten Junggesellenschwärmen stammen.
Sendung am Di., 15.4.2025 5:00 Uhr, Guten Morgen RLP, SWR1 Rheinland-Pfalz