
Rheinland-Pfalz Geständnis im Prozess wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Jockgrim
Im Prozess wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs hat der angeklagte 62-jährige Mann ein Geständnis abgelegt. Er hat zugegeben, ein kleines Mädchen im südpfälzischen Jockgrim im Kreis Germersheim mehrfach sexuell missbraucht zu haben.
"Es war alles so, wie es in der Anklage vorgetragen worden ist", sagte der Angeklagte im Prozess. Zuvor hatte es ein Rechtsgespräch gegeben. Darin hatten das Gericht, der Staatsanwalt, der Verteidiger und der Vertreter der Nebenklage abgesprochen, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegen wird. Deswegen muss das Mädchen nicht persönlich zum Prozess kommen und aussagen. Auch über die Höhe der Gefängnisstrafe wurde bereits gesprochen.
Angeklagter ist bereits vorbestraft
Das Gericht hat eine Strafe zwischen siebeneinhalb und achteinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Der Angeklagte saß bereits länger im Gefängnis. 2002 war er wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Im Gefängnis habe er unter anderem Gespräche mit einer Psychologin gehabt. "Ich habe mir eingebildet, dass ich die Sache im Griff habe", sagte er dazu.
Außerhalb der Haft hat der Angeklagte nach eigenen Aussagen nie eine Therapie gemacht. Sein Verteidiger kündigte am ersten Prozesstag an, dass sein Mandant sich nun sozialtherapeutisch behandeln lassen möchte. Mehr Informationen zu sexualisierter Gewalt und auch zu verbreiteten Mythen gibt es hier.

Als er am Mittwoch vom Gericht gefragt wird, ob er in seiner Kindheit selbst sexuellen Missbrauch erlebt habe, sagt er nichts, sondern beginnt zu weinen. Der Vorsitzende Richter sagt: "Das reicht als Antwort."
Rund 130 Fotos und Videos mit kinderpornografischem Material gefunden
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann auch vor, pornografische Fotos von dem siebenjährigen Mädchen gemacht zu haben. Die Ermittler haben bei dem Angeklagten in Jockgrim auf Festplatten und anderen Speichermedien rund 130 Fotos und Videos mit kinderpornografischem Material sichergestellt.
Beim Prozessbeginn am Mittwochvormittag wurden aus Rücksicht auf das siebenjährige Opfer Teile der Anklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgelesen.
Mutmaßlicher Vergewaltiger war Bekannter der Familie
Der 62-Jährige soll ein Bekannter der Familie des Kindes sein, die Eltern hätten ihm das Kind anvertraut. Im Prozess soll es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch darum gehen, ob er dauerhaft eingesperrt wird und in Sicherungsverwahrung muss.
Sendung am Mi., 9.4.2025 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz