
Rheinland-Pfalz Achtung, Autofahrer: Diese Regeln gelten auf einer Fahrradstraße
Vorrang den Radfahrenden - das gilt auf einigen Straßen in Rheinland-Pfalz. Sogenannte Fahrradstraßen sollen die Fahrradfreundlichkeit von Städten und Gemeinden erhöhen.
Was die Einrichtung einer Fahrradstraße für die Verkehrssicherheit von Radfahrenden bedeutet und welche Regeln für Autofahrer und Autofahrerinnen gelten, haben wir für Sie zusammengestellt.
- Was ist eine Fahrradstraße?
- Was dürfen Autofahrer in einer Fahrradstraße?
- Warum werden Fahrradstraßen eingerichtet?
- Was bringen Fahrradstraßen für die Sicherheit von Radfahrern?
- Welche Voraussetzungen müssen Straßen erfüllen, um als Fahrradstraße ausgewiesen zu werden?
- Wie viele Fahrradstraßen gibt es in Rheinland-Pfalz?
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist vorrangig für den Radverkehr bestimmt. Neben Fahrrädern dürfen auch Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter genutzt werden. Durch entsprechende Zusatzzeichen wie "Anlieger frei" oder "Kfz frei", können auch Autos und Motorräder in der Fahrradstraße zulässig sein.

Bei dieser Beschilderung dürfen Anlieger die Fahrradstraße befahren. Reiner Durchgangsverkehr ist nicht erlaubt.
Grundsätzlich hat der Fahrradverkehr auf der gesamten Fahrbahnbreite Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmenden. Das Nebeneinanderfahren mit dem Fahrrad ist ausdrücklich erlaubt, auch wenn dadurch der Autoverkehr behindert wird. Falls die Vorfahrt nicht durch Straßenschilder geregelt ist, gilt für alle Verkehrsteilnehmenden an Einmündungen und Kreuzungen rechts vor links.

Ist die Fahrradstraße um dieses Verkehrszeichen ergänzt, ist der Kfz-Verkehr zugelassen.
Welche Regeln gelten für Autofahrer in einer Fahrradstraße?
Wenn Autos und Motorräder in einer Fahrradstraße zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, die Fahrgeschwindigkeit muss jedoch dem Radverkehr angepasst werden.
Das Überholen von Fahrrädern ist nur bei Gelegenheit und einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern erlaubt. Parken ist allein dort zugelassen, wo markierte Parkplätze sind. Nutzen Autofahrer und Autofahrerinnen unerlaubterweise die Fahrradstraße droht ein Verwarn- und oder Bußgeld.
Warum werden Fahrradstraßen eingerichtet?
Laut Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) können Fahrradstraßen helfen, gefährliche Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren. Für Radfahrende wird mehr Platz geschaffen und die Attraktivität des Radverkehrs erhöht. In der Stadtentwicklung seien Fahrradstraßen wichtig, um ein zusammenhängendes Radwegnetz zu erschließen, so der LBM. Bei gutem Fahrbahnzustand sei die Einrichtung einer Fahrradstraße zudem mit relativ wenig Zeit- und Kostenaufwand realisierbar.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Rheinland-Pfalz betont zudem, dass die Schaffung von Fahrradstraßen auch positive Effekte für Anwohnende mit sich bringe. Der Verkehrslärm werde reduziert, die Schadstoffbelastung in der Straße sinke und den Fußgängern stehe mehr Raum zur Verfügung. Fahrradstraßen sind aber nicht unumstritten: Anwohnende beklagen beispielsweise den Wegfall von Parkmöglichkeiten. Auch Paketdienste, Lieferanten und Pflegedienste sind betroffen.
Was bringen Fahrradstraßen für die Sicherheit von Radfahrern?
Die Einrichtung von Fahrradstraßen soll vor allem die Sicherheit von Radfahrenden im Straßenverkehr verbessern. Die Verkehrsunfallbilanz 2024 des rheinland-pfälzischen Innenministeriums liefert keine Informationen darüber, ob die Unfallhäufigkeit von Radfahrenden durch die Einrichtung von Fahrradstraßen tatsächlich verringert wurde. Trotz fehlender Zahlen sind sich Experten und Expertinnen einig, dass Fahrradstraßen die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen.
Ähnlich wie bei baulich getrennten Radwegen ist die Verkehrssituation in Fahrradstraßen und -zonen für Radfahrende wie auch Autofahrende klar und eindeutig. Autofahrende rechnen in Fahrradstraßen überall und jederzeit mit Radfahrenden und fahren entsprechend. Bernd Lohrum, ADFC Vorsitzender Landesverband Rheinland-Pfalz
Welche Voraussetzungen müssen Straßen erfüllen, um als Fahrradstraße ausgewiesen zu werden?
Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist der StVO zufolge sinnvoll, wenn die Straße bereits stark von Radfahrenden genutzt wird oder in Zukunft stärker genutzt werden könnte. Außerdem sollte die Straße eine geringere Bedeutung für den Autoverkehr haben. Bei der Planung sollten die Belange aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt werden. Für eine Fahrradstraße, die in beiden Richtungen befahren werden kann, ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 4 Metern erforderlich.
Wie viele Fahrradstraßen gibt es in Rheinland-Pfalz?
Die Kommunen sind laut dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz dafür zuständig, Fahrradstraßen auszuweisen. Daher liegen dem LBM keine Zahlen über in Rheinland-Pfalz existierende Fahrradstraßen vor, wie dieser auf SWR Anfrage mitteilte. Erkennbar sei aber, dass immer mehr Kommunen Fahrradstraßen nutzen, um den Radverkehr zu fördern.