Vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach muss sich ein Mann verantworten, weil er Nacktbilder seiner Ex-Frau an ein Café geklebt haben soll.

Rheinland-Pfalz Freispruch für Mann, der Nacktfotos von Ex-Frau verteilt haben soll

Stand: 04.06.2025 11:41 Uhr

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen Mann freigesprochen, der seine Ex-Frau bloßgestellt haben soll. Laut Anklage hatte er Nacktfotos von ihr öffentlich aufgehängt. Die Tat sei ihm nicht nachzuweisen, so das Gericht.

Von Lucretia Gather

Im April vergangenen Jahres soll der Mann mehrere Nacktfotos seiner Frau an das Café geklebt haben, in dem sie arbeitet. Neben die Fotos hatte der 38-Jährige laut Anklage auch den Namen seiner Frau geschrieben, mit den Kommentaren "Herzlich willkommen“ und "Ich bediene Sie heute“.

Freispruch für Ehemann aus Mangel an Beweisen

Die Staatsanwaltschaft wertete das als Verbreitung pornografischer Inhalte. Doch das Amtsgericht sprach ihn heute frei - aus Mangel an Beweisen. Vor Gericht hatte der Angeklagte am Mittwochvormittag geschwiegen. Seine Ex-Frau dagegen sagte aus.

Nacktfotos des Opfers hingen an ihrer Arbeitsstelle

Sie beschrieb, dass sie die Nacktfotos von sich entdeckt habe, als sie morgens zur Arbeit gekommen sei. Vier bis fünf Fotos seien auf ein Blatt Papier gedruckt gewesen, dieses habe in einer Klarsichtfolie gesteckt, die an dem Cafè hing, in dem sie arbeitet. Die Fotos habe sie sogar selbst gemacht und ihrem Mann geschickt, als sie noch verheiratet waren.

Opfer sagt, nur Ex-Mann habe die Bilder gehabt

Ein weiteres Foto habe an ihrer Haustür gehangen, Nachbarn hätten es gefunden. Und auch in den Briefkasten der Eltern des Opfers seien die Fotos eingeworfen worden. Die Frau sagte vor Gericht, nur ihr Ex-Mann habe die Fotos gehabt. Sie habe immer wieder Streit mit ihm gehabt, auch Jahre nach der Scheidung. Die Richterin sagte, das seien Indizien dafür, dass er es gewesen sein könnte. Nachzuweisen sei es ihm aber nicht.

Angeklagter aus Bad Kreuznach hat Alibi

Auch die Staatsanwaltschaft hatte deshalb am Mittwoch einen Freispruch gefordert. Denn für die mögliche Tatzeit hatte der Mann ein "wasserdichtes" Alibi. Seine jetzige Verlobte sagte vor Gericht aus, er sei bei ihr in Rüdesheim an der Nahe gewesen, sie hätten zusammen gegrillt und zusammen in einem Bett übernachtet. Ihr Verlobter sei die ganze Nacht da gewesen, außerdem sei sein Auto zur Reparatur in der Werkstatt gewesen und er hätte gar nicht zum Cafè fahren können.

Keine Zeugen für die Tat

Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, es gebe keine Zeugen dafür, dass der Mann die Fotos aufgehängt habe. Es sei zwar durchaus möglich, dass die Verlobte, die das Alibi des Mannes bestätigte, lüge. Gleichzeitig sei aber auch denkbar, dass die Exfrau lüge und noch jemand anderes im Besitz der Nacktfotos gewesen sei. Außerdem habe die Polizei weder das Handy noch den PC des Angeklagten durchsucht. Die Richterin schloss die Verhandlung dennoch mit einer deutlichen Aussage: "Sowas geht gar nicht, falls es der Angeklagte gewesen ist."

Sendung am Mi., 4.6.2025 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz

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