"Sonntags geöffnet" steht an der Schaufensterscheibe eines Geschäftes.

Mecklenburg-Vorpommern Gewerkschaft ver.di klagt gegen Sonntagsöffnungen in MV

Stand: 11.04.2025 13:56 Uhr

Die Gewerkschaft ver.di hat Klage gegen die stark ausgeweitete Sonntagsöffnung in Tourismusorten in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Ziel ist es, die Öffnungszeitenverordnung für unwirksam erklären zu lassen.

Erst im März war die bisherige Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern erweitert und an die Sonntagsöffnungszeiten von Schleswig-Holstein angeglichen worden. Nun hat die Gewerkschaft ver.di beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Klage dagegen eingereicht. Sie möchte die Öffnungszeitenverordnung für unwirksam erklären lassen.

ver.di: Sonn- und Feiertagsschutz in Gefahr

Die Gewerkschaft sieht in ihr einen Verstoß gegen den Sonn- und Feiertagsschutz, der im Grundgesetz verankert ist, so Bert Stach gegenüber dem NDR. Schon in den vorherigen zwei Anhörungsrunden haben sich ver.di und auch die Kirchen gegen die Erweiterung der Öffnungszeiten ausgesprochen.

Geschäfte an fast 80 Prozent der Sonntage offen

Die neue Verordnung aus dem Landeswirtschaftsministerium erlaubt Einzelhändlern in Tourismusorten und in den Welterbe-Städten an bestimmten Sonntagen zu öffnen. Dies betrifft die Zeit von Mitte März bis Ende Oktober sowie von Mitte Dezember bis 8. Januar.

Der Gewerkschaft zufolge können die Läden in Ferienorten durch die neue Regelung nun an nahezu 80 Prozent der Sonntage öffnen. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis sei damit nicht mehr gewahrt, der Sonn- und Feiertagsschutz der Mitarbeiter in Gefahr, so Stach weiter. Das betrifft in Mecklenburg-Vorpommern rund 55.000 Menschen.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 11.04.2025 | 13:00 Uhr