
Mecklenburg-Vorpommern AfD-Politiker scheitern mit Klage gegen Linksabgeordneten Bruhn
Die AfD-Landtagsabgeordneten Schult und Stein sind mit einer Klage gegen den Linken-Politiker Bruhn gescheitert. Die beiden wollten ihm die Behauptung, sie hätten ihn verächtlich gemacht, untersagen lassen. Das Landgericht Schwerin hat das abgelehnt.
Die Sache hat eine Vorgeschichte: Vor knapp anderthalb Monaten behauptete der Linksabgeordnete Dirk Bruhn im Rahmen einer persönlichen Erklärung im Landtag, Enrico Schult und Thore Stein (beide AfD) hatten in einer Debatte am Vorabend das Zittern seiner Hand - Symptome seiner Parkinson-Erkrankung - nachgeäfft. Bruhn sagte: "Das können sie gerne machen, aber das zeigt, dass sie nicht nur politische Arschlöcher sind, sondern auch menschliche Arschlöcher."
Lange Beweisaufnahme
Die AfD-Abgeordneten widersprachen noch in der Sitzung ebenfalls mit persönlichen Erklärungen vehement. So etwas hätten sie nicht gemacht. Sie beklagten die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und beantragten über ihren Anwalt Justus Burgdorf, gleichzeitig Justiziar der AfD-Fraktion, eine Unterlassungserklärung gegen Bruhn. Eine erste Verhandlung gab es am vergangenen Mittwoch. Schon da deutete die Vorsitzende Richterin Annett Kwaschik nach fast zweieinhalb Stunden Erörterung und Beweisaufnahme an, dass die AfD schlechte Karten haben würde. Grundlage war beispielsweise ein Video-Mitschnitt von Bruhns Rede, der im Gerichtssaal gezeigt wurde. Außerdem lagen von beiden Seiten eidesstaatliche Erklärungen vor. An diesem Freitag verkündete die Richterin ihre Entscheidung und lehnte den Abmahnversuch der AfD ab.
Richterin: Alle Argumente gehört
Kwaschik nahm sich wie schon in der vorgehenden Verhandlung Zeit und erläuterte ihre Gründe souverän und transparent: "Ich habe mich mit ihren Argumenten auseinandergesetzt", sagte sie. Am Ende sei der Abmahnversuch aber "unzulässig", weil das Gericht nur einschreiten könne, wenn es sich um eine verleumderische Beleidigung gehandelt hätte. Alle anderen Äußerungen im Parlament seien durch die Landesverfassung vor Strafverfolgung geschützt. Eine verleumderische Beleidigung hätte vorgelegen, wenn der "Verfügungsbeklagte" - also Bruhn - wissentlich Unwahres behauptet hätte, um zu beleidigen und den Ruf der AfD-Abgeordneten zu schädigen.
Keine verleumderische Beleidigung
Der Nachweis einer verleumderischen Beleidigung sei aber nicht erbracht worden, so die Richterin. Es gebe lediglich Indizien die dafür, die aber auch dagegen sprechen würden. Entscheidendes hätten die Kläger vorbringen müssen, das sei aber nicht geschehen. Kwaschik verwies auf "die Selbstorganisation des Landtags". Das Parlament müsse die Dinge, die außerhalb der verleumderischen Beleidigung liegen, selbst regeln. Die Kosten des Verfahrens müssen laut Entscheidung die AfD-Abgeordneten tragen.
AfD kündigt Berufung an
Bruhn zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung, er sehe sich bestätigt. Rückhalt bekam er auch von seiner Fraktion und von seinem Landesvorsitzenden Hennis Herbst. Die AfD habe Bruhn den Mund verbieten und ihn politisch einschüchtern wollen, so Herbst. Damit sei sie gescheitert, Bruhn dürfe seine Haltung weiterhin vertreten. Die AfD-Abgeordneten Stein und Schult nannten die Entscheidung "nicht nachvollziehbar". Sie kündigten an, gegen das Urteil beim Oberlandesgericht in Rostock Berufung einzulegen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 23.05.2025 | 17:00 Uhr