
Hessen Bewährungsstrafe für Todesraser von Rüsselsheim
Das Landgericht Darmstadt hat einen 20-Jährigen wegen eines tödlichen Raserunfalls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Schuldig gesprochen wurde er wegen eines verbotenen Autorennens und fahrlässiger Tötung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 18 Jahre alte Mann im April 2023 durch Rüsselsheim gerast war. Statt mit 50 Kilometern pro Stunde fuhr er mehr als doppelt so schnell.
An einer Kreuzung missachtete er eine rote Ampel. Dabei überfuhr er einen Mann, der mit seinem Fahrrad die Straße überquerte. Der 48-Jährige starb noch vor Ort.