
Bayern Puppenkiste verklagt Freistaat: Keine Kohle für Jim Knopf
Droht eine Zukunft ohne Urmel und Jim Knopf? Der Chef der Augsburger Puppenkiste sagt sei Jahren, dass er den Betrieb unter den jetzigen Bedingungen nicht an seine Kinder übergeben will. Nun hat er auf mehr Förderung geklagt. Doch ohne Erfolg.
Der Prozess läuft seit rund einer Stunde, da wirft Klaus Marschall frustriert seine Brille auf den Tisch. Dem Chef der Augsburger Puppenkiste ist klar geworden, dass er wohl keinen Erfolg haben wird mit seinen Klagen gegen den Freistaat Bayern. Und genauso kommt es: Urmel, Jim Knopf und Co. bekommen keine höheren Fördergelder vom Freistaat. Das entscheidet das Verwaltungsgericht Augsburg und weist die Forderungen des Theaterleiters Marschall für die Jahre 2022 und 2023 zurück.
Für das Jahr 2022 hatte die Puppenkiste bei der Regierung von Schwaben eine Förderung von 250.000 Euro beantragt, aber keine Unterstützung erhalten. Als Grund nannte die Bezirksregierung, dass der Haushaltsplan deutlich detaillierter und genauer hätte ausfallen müssen als in den Vorjahren. Dieser Vorgabe sei die Puppenkiste nicht nachgekommen, so die Regierung von Schwaben.
Wurden Förderungen willkürlich verwehrt?
Das Gericht erklärt, es könne nur beurteilen, ob die Förderung willkürlich unterblieben sei – das sei jedoch nicht der Fall. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die drei anderen bezuschussten nichtstaatlichen Theater in Schwaben nicht ebenfalls detailliertere Haushaltspläne einreichen mussten.
Klaus Marschall entgegnet, dass die Puppenkiste von Größe und Organisationsaufwand her nicht mit den anderen drei Theatern vergleichbar sei. Sein Anwalt kritisiert den bürokratischen Aufwand: Man habe "stundenlang mit Excel-Tabellen in der Regierung von Schwaben gesessen", das habe aber trotzdem nicht gereicht. "Danach kam ein Schreiben, dass wir das noch genauer erklären müssen", so sein Anwalt weiter. Der Vorsitzende Richter weist darauf hin, dass es immerhin um Steuergelder gehe. "Und es besteht kein Rechtsanspruch auf staatliche Förderung."
"Überleben der Puppenkiste mehr als in Frage gestellt"
Auch die Klage für das Jahr 2023 wird vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Für dieses Jahr hatte die Puppenkiste 300.000 Euro beantragt und 187.000 Euro erhalten. Die Klage bezog sich auf die Differenz. "Es gibt keine Hinweise dafür, dass die Regierung von Schwaben dabei von gängiger Förderpraxis abgewichen ist", sagt eine Sprecherin des Gerichts.
Ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag, wonach die Puppenkiste eine Nachzahlung von rund 16.000 Euro erhalten hätte, wird von Marschall abgelehnt. Sein Anwalt erklärt: "Wenn das Verwaltungsgericht bei der Vergabe von Fördermitteln die Praxis der letzten Jahre stützt, dann ist das wirtschaftliche Überleben der Puppenkiste mehr als in Frage gestellt."
Puppenkisten-Chef kündigt höhere Preise an
Marschall hatte bereits vor dem Urteil erklärt, dass die Zukunft der Puppenkiste nicht gesichert sei: "Ich kann es nicht garantieren. Es ist absehbar, dass es so, wie es bisher funktioniert hat, in Zukunft nicht mehr funktionieren wird." Für das Jahr 2026 kündigte er Preissteigerungen an. Er befürchtet, dass sich künftig nicht mehr jeder einen Besuch leisten kann. "Die alleinerziehende Mutter mit drei Kindern wird dann wohl nicht mehr kommen können. Es wird dann ein elitäres Publikum werden."
Der BR hat die beklagte Regierung von Schwaben ebenfalls für eine Stellungnahme angefragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Augsburger Puppenkiste wird seit 1992 von Klaus Marschall in der dritten Generation als Familienbetrieb geführt und hat rund 40 Mitarbeitende.
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Quelle: BAYERN 3-Nachrichten 03.06.2025 - 10:00 Uhr