Fähnchen mit dem Logo der AfD

Wahl des Bundestags-Vizepräsidenten AfD scheitert doppelt mit Klagen in Karlsruhe

Stand: 22.03.2022 15:39 Uhr

Die AfD wird vorerst die einzige Bundestagsfraktion ohne Stellvertreter im Präsidium bleiben: Das Bundesverfassungsgericht wies zwei Klagen der Partei ab, mit denen diese versuchte, den Posten zu erstreiten.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Früher war es üblich, dass alle Fraktionen im Präsidium des Bundestages vertreten sind: Nach der Geschäftsordnung des Bundestags steht jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Mitglieder müssen allerdings auch mehrheitlich gewählt werden. Dies hatten die anderen Fraktionen in den vergangenen Jahren jedoch nicht getan, wenn die AfD-Fraktion einen eigenen Kandidaten präsentierte. Insgesamt sechs ihrer Abgeordneten hatten sich mehrfach zur Wahl gestellt. Alle fielen durch.

Die AfD-Fraktion fühlte sich in ihren parlamentarischen Rechten verletzt und klagte. Sie wollte gerichtlich durchsetzen, dass der Bundestag verpflichtet wird, neue Vorschriften für die Wahl zu erlassen - um sicherzustellen, dass auch ein AfD-Kandidat ins Präsidium einzieht. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die Klage als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Nach dem Grundgesetz sei der Bundestag nicht verpflichtet, die Wahl so auszugestalten, dass auch Kandidaten der AfD-Fraktion gefördert werden, so der zweite Senat. Die Wahl sei frei. Eine Pflicht zur Wahl eines bestimmten Kandidaten gebe es nicht, teilte das Gericht in seinem schriftlichen Beschluss mit.

Eingriff "verhältnismäßig und angemessen"

Zuvor hatte der zweite Senat eine weitere Klage des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi zurückgewiesen. Er wollte durchsetzen, dass auch einzelne Abgeordnete Wahlvorschläge machen dürfen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages steht das Vorschlagsrecht aber nur den Fraktionen zu. Das Verfassungsgericht hat diese Regelung gebilligt.

Zwar greife sie in die vom Grundgesetz geschützten parlamentarischen Mitwirkungsrechte eines Abgeordneten ein. Ein solcher Eingriff sei aber verhältnismäßig und angemessen, so die Vorsitzende des zweiten Senats, Doris König, während der Verkündung des Urteils: "Er ist von geringer Intensität, weil es jedem Abgeordneten freisteht, sich innerhalb seiner Fraktion für den von ihm favorisierten Vorschlag einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Fraktion sich diesen zu eigen macht."

Durch das Vorschlagsrecht der Fraktionen würden diese in die Leitung des Parlaments eingebunden. Dies führe dazu, dass die Entscheidungen des Präsidiums von den einzelnen Fraktionen stärker akzeptiert werden.

AfD-Abgeordneter enttäuscht

Fabian Jacobi von der AfD reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Das Bundesverfassungsgereicht habe seine Rechte als Abgeordneter nicht ausreichend gewürdigt: "Es überzeugt mich überhaupt nicht. Es ist letztlich die Auffassung der Gegenseite eins zu eins übernommen worden. Auf meine Einwände, die ich schriftsätzlich vorgetragen habe, ist nicht weiter eingegangen worden."

Mit den beiden Entscheidungen ist der Streit zwischen der AfD und den anderen Parteien im Parlament nun höchstrichterlich entschieden. Die AfD-Fraktion muss sich auch künftig darauf einstellen, dass ihr ein Sitz im Bundestagspräsidium verwehrt bleibt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 22. März 2022 um 12:00 Uhr.